Jugendarbeitsschutz- Untersuchung
Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle antreten möchten, müssen sich noch vor dem Antritt einer ärztlichen Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz unterziehen. Die erforderlichen Berechtigungsscheine sind hierzu vom Patienten zum Untersuchungstermin mitzubringen.