Jugendarbeitsschutz- Untersuchung
Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle antreten möchten, müssen sich noch vor dem Antritt einer ärztlichen Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz unterziehen. Die erforderlichen Berechtigungsscheine sind hierzu vom Patienten zum Untersuchungstermin mitzubringen.
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