Hautkrebsuntersuchung
Patienten der gesetzlichen Krankenkassen können sich ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von speziell ausgebildeten Ärzten auf das Vorliegen von bösartigen Hautveränderungen untersuchen lassen. Auch unsere Praxis nimmt an dieser Früherkennungsmaßnahme teil. Eine Durchführung sowohl im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung, als auch als Einzelleistung ist möglich.
Die meisten privaten Krankenversicherungen verfahren in der Regel analog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Eine kurze Rücksprache mit ihrer Krankenversicherung wird jedoch empfohlen. Gleiches gilt für gesetzlich und privat versicherte Patienten zwischen 18 und 34 Jahren, da immer mehr Krankenversicherungen auch in dieser Altersgruppe Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs anbieten.