Gesundheitsuntersuchungen („check up 18/35“)

Ein wichtiger Schwerpunkt der täglichen hausärztlichen Tätigkeit liegt in der Vorbeugung und Früherkennung von Erkrankungen. Seit vielen Jahren bieten die gesetzlichen Krankenkassen daher jedem Versicherten ab 35 Jahren die Möglichkeit einer standardisierten Gesundheitsuntersuchung an.

Bitte beachten sie, dass sich zum 1.4.2019 die Richtlinien diesbezüglich geändert haben.

Konnte bis dato alle 2 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden, verlängert sich ab sofort der Turnus auf alle 3 Jahre.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist auf Grund des erhöhten Zeitbedarfs in jedem Fall erforderlich.

Neu seit dem 1.4.2019 ist die Möglichkeit, dass Patienten zwischen 18 und 34 Jahren ebenfalls die Möglichkeit erhalten haben an einer Gesundheitsuntersuchung teilzunehmen. Diese kann jedoch nur einmalig (!) in diesem Zeitraum in Anspruch genommen werden.

Die meisten privaten Krankenversicherer verfahren analog dieses Prinzips der gesetzlichen Krankenversicherungen, eine kurze Rücksprache mit ihrem Versicherungsunternehmen wird dennoch empfohlen.