Ambulante Badekur

Unsere Praxis ist zur Durchführung von badeärztlichen Leistungen berechtigt. Bei der ambulanten/ offenen Badekur handelt es sich um eine ambulante Vorsorgeleistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird. Sie dauert in der Regel 3 Wochen und muss in einem anerkannten Kurort durchgeführt werden.

 

Der Patient kümmert sich selbst um eine Unterkunft und trägt hierfür den größten Anteil der Kosten, die Krankenkasse übernimmt hingegen die Kosten für die verordneten medizinischen Anwendungen. Wichtig zu beachten ist, dass diese Verordnung ausschließlich von einem Badearzt vorgenommen werden kann. Hierfür benötigen wir einen von ihrer Krankenkasse ausgestellten und abgestempelten „Kurarztschein“, den sie vor Antritt der Badekur erhalten. Eine Überweisung ihres Hausarztes an einen „Badearzt“ oder „Kurarzt“ ersetzt diesen auf keinen Fall und kann von uns nicht angenommen werden.

 

Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren sie am besten schon vor Beginn ihrer Kur einen Termin für die Eingangsuntersuchung unter Tel.: 05652/2466.